Kartiermethodik


Empfohlene Methodik für Kartierexkursionen von Thomas Breunig (2004)

Im folgenden werden, vor allem für diejenigen, die sich mit eigenen Kartierexkursionen an der floristischen Kartierung beteiligen möchten, die wesentlichen Punkte der Kartiermethodik dargestellt.

1. Kartiergebiet

Das Kartiergebiet einer Exkursion liegt innerhalb eines Viertelquadranten der TK 25 (= Unterteilung der TK 25 in 16 Teile). Die Nummerierung der Quadranten erfolgt in folgender Weise: NW-Quadrant = 1, NE-Quadrant =2, SW-Quadrant = 3, SE-Quadrant = 4. Die weitere Unterteilung in Viertelquadranten erfolgt analog. Es ergeben sich daraus die Nummerierungen 11, 12, 13, 14, 21, 22, 23, 24, 31, 32 usw (z.B. 6916/34).

Das Kartiergebiet einer Exkursion liegt innerhalb eines Radius von 300-400 m, damit keine zu große geographische Unschärfe entsteht. Bei großen Waldgebieten und stark ausgeräumten, strukturarmen Feldfluren kann der Radius auch bis zu 500 m betragen. Das konkrete Ausmaß der Unschärfe ist auf dem Erhebungsbogen anzugeben.
Die naturräumliche Gliederung soll nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die einzelnen Kartiergebiete sollen offensichtliche Naturraumgrenzen nicht überschreiten. Ergeben sich durch die Landschaftsgliederung innerhalb eine Naturraums große einheitliche Flächen, zum Beispiel eine 300-400 Meter breite Talaue, große Hochflächen oder große Hangbereiche, so soll ein Kartiergebiet möglichst innerhalb einer solchen Fläche liegen.

Ähnliches gilt für großflächige Landnutzungen. Bei klarer Gliederung der Landschaft ist es günstig, wenn die Kartiergebiete entweder vollständig im Wald, im Offenland oder in einem Siedlungsbereich liegen. Günstiger als ein Kartiergebiet, das zum Teil in einem Dorf, zum Teil in der Feld- und Wiesenflur und zum Teil in einem Wald liegt (das ergibt für die eine Exkursion zwar die höchste Artenzahl), ist es, das Kartiergebiet auf einen dieser drei Bereiche zu beschränken, wenn dieser Bereich groß genug für eine mindestens halbtägige Exkursion ist.
Die Route der Kartierexkursion wird auf einer Kopie der TK 25 festgehalten werden.

2. Unterteilung des Kartiergebiets

Das Kartiergebiet kann in Teilstrecken unterteilt werden. Diese Teilstrecken sind durch kleine Buchstaben (a, b, c usw. ) zu kennzeichnen, die in das linke Kästchen vor der beobachteten Sippe (siehe Erhebungsbogen) gesetzt werden. Bitte keine Unterteilung des Kartiergebiets nach standörtlichen oder vegetationskundlichen Kriterien (z.B. Wald, Wiese, Ackerland, Feucht- und Trockenstandorte), weil dadurch Fundorte nicht näher lokalisiert werden und meist nur Triviales dokumentiert wird, z.B. dass Fagus sylvatica im Wald wächst. Bitte darauf achten, dass die Kennzeichnung eindeutig ist, deshalb leicht verwechselbare Kleinbuchstaben nicht verwenden, zum Beispiel i/j und m/n.

3. Zu erfassende Sippen

Erfasst werden alle Sippen an wildwachsenden Farn- und Samenpflanzen. Dies sind neben den spontan auftretenden Sippen auch Verwilderungen von kultivierten Sippen. Nicht erfasst werden dagegen Sippen, die im Gebiet nur kultiviert auftreten. Notiert werden nur Sippen, die sicher angesprochen werden können. Angestrebt wird eine Erfassung zumindest auf Artebene, wo möglich und sinnvoll auch auf Ebene von Unterarten. Die Erfassung auf Aggregatebene soll so weit als möglich vermieden werden, in Einzelfällen wird sie aber nicht zu vermeiden sein. Angaben auf Ebene der Gattung sind nur ausnahmsweise sinnvoll bei Gattungen, die bei uns nur durch relativ seltene Arten vertreten sind (z. B. Platanthera spec.).
Von bestimmungskritischen Sippen sollen Herbarbelege gesammelt werden.

4. Erhebungsbogen

Für die Kartierung verwendet wird der Erhebungsbogen (= Anstreichliste) der Botanischen Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutschland e.V. Dieser besteht aus einem beidseitig bedruckten DIN-A3-Blatt, das gefaltet in eine DIN-A4-Klemmhefter als Schreibunterlage passt. Die beobachteten Sippen werden dadurch gekennzeichnet, dass das linke Kästchen vor dem Sippennamen angekreuzt wird, oder dass – bei Unterteilung in Teilstrecken – dort der entsprechende Kleinbuchstaben eingetragen wird (siehe oben). Das rechte Kästchen kann für weitere, vom Benutzer selbst definierte Angaben (z.B. Häufigkeitsklassen: 1 = selten, 2 = zerstreut, 3 = häufig) verwendet werden. Sippen, die nicht auf dem Erhebungsbogen vorgedruckt sind, werden am Ende der Liste in den leeren Zeilen, vor denen ebenfalls zwei Kästchen zum ankreuzen stehen, handschriftlich ergänzt.

Zusätzlich sollen zu den erhobenen Sippen im Bedarfsfall die folgenden Anmerkungen hinter dem Sippennamen gemacht werden:
Statusangaben immer dann,wenn die Art nicht mit dem Normalstatus (I = Indigen oder E = Etabliert ) auftritt. Es werden die auf dem Erhebungsbogen aufgelisteten Abkürzungen verwendet.
Bei Sippennamen, die im engen oder weiten Sinne verstanden werden können, ist anzugeben, in welchem Sinne der Eintrag gemeint ist. In der Mehrzahl dieser Fälle sind die entsprechenden Sippennamen durch einen nachgestellten Kreis gekennzeichnet. Ist der Name im weiten Sinne gemeint [s.l.] (z.B. bei Vicia villosa einschließlich der subsp. varia), wird der Kreis ausgefüllt. Ist der Name im engen Sinne gemeint [s.str.] (z.B. bei Vicia villosa die subsp. villosa), wird ein „+“ hinter den Namen gestellt. Sippen, von denen ein Herbarbeleg gesammelt wurde, werden durch ein nachgestelltes „H“ gekennzeichnet.

Bei bemerkenswerten Beobachtungen können Anmerkungen zu den entsprechenden Sippen auf der letzten Seite des Erhebungsbogens unter den Kopfdaten gemacht werden, zum Beispiel Mengenangaben und Beschreibungen des Wuchsortes. Erwünscht sind zu bemerkenswerten Artvorkommen ergänzende Einzelfundortkarten mit Angabe der genauen Koordinaten des Fundortes.

Von den Kopfdaten, die zur Lokalisierung und Identifizierung der erstellten Artenliste dienen, sind mindestens die folgenden anzugeben:

  • R/H-Werte: Gauß-Krüger-Koordinaten des Mittelpunkts des Kartiergebiets, auf sechs Stellen genau.
  • TK: Angabe der TK-Nummer und des Viertelquadrants.
  • Nr.: Nummer der Artenliste, von den Kartierer/innen selbst zu vergeben. Die Nummer muss eindeutig sein.
  • Bearbeiter/in: Name des Kartierers oder des für die Liste verantwortlich Zeichnenden bei mehreren Kartierern. Die Mitkartierer sollen ebenfalls angegeben werden.
  • Datum: auf den Tag genau.
  • Gemeinde: Angabe der politischen Gemeinde (nicht des nächst gelegenen Orts!).
  • Unschärfe: Größte Entfernung des Kartiergebiets vom Mittelpunkt des Kartiergebiets (R/H-Wert), Angabe in 25m-Schritten (= 1 mm auf der TK 25).
  • Aufnahmegebiet: Kurze Beschreibung der Lage des Kartiergebiets, zum Beispiel „Goldberg NW Rotfelden und südlich davon gelegenes Tal“.

Das Ausfüllen der übrigen Felder des Erhebungsbogens ist erwünscht, aber nicht zwingend notwendig.